
Geschichte:
Marketenderinnen zogen früher mit den Söldnertruppen auf deren Kriegszügen
durch die Lande und versorgten die Männer mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen.
Da das Narrengericht das Ergebnis eines Kriegszuges der Habsburger gegen die
schweizerischen Eidgenossen war, lag es nahe, eine Marketenderin als Fasnachtsfigur
zu kreieren. So wie die Marketenderinnen im Mittelalter die Feldtruppen begleiteten,
so liegt die Zielsetzung für uns heute darin, die Narren mit Bonbons und
Schnaps zu versorgen. Beim Fasnachtseröffnen 1975 wurde die Marketenderin
in ihrem neuen Kostüm erstmals der Öffentlichkeit präsentiert.
Verein heute:
Die "Marketenderinnen Stockach e.V." sind eine Gliederung des Hohen Grobgünstigen Narrengerichts zu Stocken. Als eigenständiger Verein zählen wir rund 60 aktive Mitglieder. Zweck unseres Vereins ist die Erhaltung der Stockacher Fasnachtstradition. Darüber hinaus führen wir auch außerhalb der 5. Jahreszeit ein reges Vereinsleben mit Stammtischen, Arbeitseinsätzen, Ausflug und Weihnachtsfeier.
Unser Häs besteht aus einem schwarzen Filzhut, Rock, weißer Bluse, blauer Weste, schwarzer Jacke und einem Korb. Dieser ist an den Umzügen gefüllt mit Bonbons und Schnaps, so dass für das leibliche Wohl der Narren gesorgt ist.
Unsere Jugend teilt sich in zwei verschiedene Gruppen auf:
Kinder (6-11 Jahre):
Aus der aktiven Gruppe wird eine Marketenderin als Kinderwart gewählt.
Sie ist zuständig, an den Umzügen die Kinder in Empfang zu nehmen,
sie währenddessen zu begleiten und nach dem Umzug wieder den Eltern zu
übergeben. Sie organisiert den Kinderausflug und die Kinderweihnachtsfeier.
Jungmarketenderinnen (12- 17 Jahre):
Die Jugendlichen wählen aus ihren Reihen eine Vorsitzende und eine Stellvertreterin.
Es werden Sitzungen abgehalten, Arbeitseinsätze getätigt, Ausflug
und Weihnachtsfeier runden den Jahresplan ab. Diese "Events" werden
von den Jungmarketenderinnen selbst organisiert.
Bewerbung:
Jede unbescholtene Bürgerin der Verwaltungsgemeinschaft Stockach ab 18
Jahren kann bis spätestens einen Tag vor Sonntag Lätare (4 Wochen
nach Aschermittwoch) eine schriftliche Bewerbung bei der Obermarketenderin einreichen.
Es folgt ein Probejahr, in dem die Anwärterin zu allen Terminen, Arbeitseinsätzen
und Feiern eingeladen ist. Das Jahr dient dazu, dass sich auch das neue Mitglied
ein Bild von uns machen kann. In der Jahreshauptversammlung wird über die
Anwärterin abgestimmt. Sie braucht 3/4 der Stimmen aller an dieser Sitzung
anwesenden Mitglieder, um aufgenommen zu werden.
Für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche gibt es keine Bewerbungsfrist.
Sie werden im Einvernehmen mit dem Vorstand aufgenommen und zu den Unternehmungen
eingeladen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres muß sich eine Jungmarketenderin
nach gleichen Kriterien bewerben, um in die Gruppe der Aktiven aufgenommen zu
werden.