Geschichte:
Marketenderinnen zogen früher mit den Söldnertruppen auf deren Kriegszügen durch die Lande und versorgten die Männer mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen. Da das Narrengericht das Ergebnis eines Kriegszuges der Habsburger gegen die schweizerischen Eidgenossen war, lag es nahe, eine Marketenderin als Fasnachtsfigur zu kreieren. So wie die Marketenderinnen im Mittelalter die Feldtruppen begleiteten, so liegt die Zielsetzung für uns heute darin, die Narren mit Bonbons und Schnaps zu versorgen. Beim Fasnachtseröffnen 1975 wurde die Marketenderin in ihrem neuen Kostüm erstmals der Öffentlichkeit präsentiert.

Verein heute:

Die "Marketenderinnen Stockach e.V." sind eine Gliederung des Hohen Grobgünstigen Narrengerichts zu Stocken. Als eigenständiger Verein zählen wir rund 60 aktive Mitglieder. Zweck unseres Vereins ist die Erhaltung der Stockacher Fasnachtstradition. Darüber hinaus führen wir auch außerhalb der 5. Jahreszeit ein reges Vereinsleben mit Stammtischen, Arbeitseinsätzen, Ausflug und Weihnachtsfeier.

Unser Häs besteht aus einem schwarzen Filzhut, Rock, weißer Bluse, blauer Weste, schwarzer Jacke und einem Korb. Dieser ist an den Umzügen gefüllt mit Bonbons und Schnaps, so dass für das leibliche Wohl der Narren gesorgt ist.

 

Unsere Jugend teilt sich in zwei verschiedene Gruppen auf:

Kinder (6-11 Jahre):
Aus der aktiven Gruppe wird eine Marketenderin als Kinderwart gewählt. Sie ist zuständig, an den Umzügen die Kinder in Empfang zu nehmen, sie währenddessen zu begleiten und nach dem Umzug wieder den Eltern zu übergeben. Sie organisiert den Kinderausflug und die Kinderweihnachtsfeier.

Jungmarketenderinnen (12- 17 Jahre):
Die Jugendlichen wählen aus ihren Reihen eine Vorsitzende und eine Stellvertreterin. Es werden Sitzungen abgehalten, Arbeitseinsätze getätigt, Ausflug und Weihnachtsfeier runden den Jahresplan ab. Diese "Events" werden von den Jungmarketenderinnen selbst organisiert.

Bewerbung:
Jede unbescholtene Bürgerin der Verwaltungsgemeinschaft Stockach ab 18 Jahren kann bis spätestens einen Tag vor Sonntag Lätare (4 Wochen nach Aschermittwoch) eine schriftliche Bewerbung bei der Obermarketenderin einreichen. Es folgt ein Probejahr, in dem die Anwärterin zu allen Terminen, Arbeitseinsätzen und Feiern eingeladen ist. Das Jahr dient dazu, dass sich auch das neue Mitglied ein Bild von uns machen kann. In der Jahreshauptversammlung wird über die Anwärterin abgestimmt. Sie braucht 3/4 der Stimmen aller an dieser Sitzung anwesenden Mitglieder, um aufgenommen zu werden.

Für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche gibt es keine Bewerbungsfrist. Sie werden im Einvernehmen mit dem Vorstand aufgenommen und zu den Unternehmungen eingeladen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres muß sich eine Jungmarketenderin nach gleichen Kriterien bewerben, um in die Gruppe der Aktiven aufgenommen zu werden.