Jede unbescholtene Bürgerin der Verwaltungsgemeinschaft Stockach ab 18 Jahren kann bis spätestens einen Tag vor Sonntag Lätare (4 Wochen nach Aschermittwoch) eine schriftliche Bewerbung bei der
Obermarketenderin einreichen. Es folgt ein Probejahr, in dem die Anwärterin zu allen Terminen, Arbeitseinsätzen und Feiern eingeladen ist. Das Jahr dient dazu, dass sich auch das neue Mitglied
ein Bild von uns machen kann. In der Jahreshauptversammlung wird über die Anwärterin abgestimmt. Sie braucht 3/4 der Stimmen aller an dieser Sitzung anwesenden Mitglieder, um aufgenommen zu
werden.
Für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche gibt es keine Bewerbungsfrist. Sie werden im Einvernehmen mit dem Vorstand aufgenommen und zu den Unternehmungen eingeladen. Nach Vollendung des 18.
Lebensjahres muss sich eine Jungmarketenderin nach gleichen Kriterien bewerben, um in die Gruppe der Aktiven aufgenommen zu werden.